Kommunalwahlen 2021: Ab Montag können Briefwahlunterlagen beantragt werden

Bei den Kommunalwahlen am 14. März können in Rüsselsheim am Main rund 46.000 Wahlberechtigte die Stadtverordneten der Stadt Rüsselsheim am Main, die Kreistagsabgeordneten des Kreises Groß-Gerau und die Mitglieder der Ortsbeiräte in Königstädten und Bauschheim wählen. Zum ersten Mal wird zeitgleich mit den allgemeinen Kommunalwahlen die Wahl zum Ausländerbeirat durchgeführt. Hier sind zirka 18.000 Personen wahlberechtigt.

Kommunalwahlen 2021: Ab Montag können Briefwahlunterlagen beantragt werden

Aufgrund der Corona-Pandemie ruft die Stadt Rüsselsheim am Main die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, insbesondere die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen. Dafür können Wahlberechtigte bereits ab Montag (1. Februar) bequem von Zuhause aus Wahlunterlagen beantragen. Dies ist online über die Internetseite www.ruesselsheim.de, schriftlich oder per E-Mail mit persönlichen Angaben (vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift) möglich. Die Wahlberechtigten müssen unbedingt die Postlaufzeiten für die Zusendung der Briefwahlunterlagen und das Zurückschicken des Wahlbriefs beachten. Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag, 18 Uhr, im Wahlamt eingegangen sein.

Voraussichtlich ab Montag (8. Februar) werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ebenfalls ein Antrag für die Briefwahlunterlagen. Wer bis zum 21. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

Ein telefonischer Antrag auf Briefwahlunterlagen ist nicht möglich. Der letzte Zeitpunkt für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist am Freitag vor der Wahl (12. März), 13 Uhr, im Rathaus in der Rotunde (Eingang über Faulbruchstraße).

Schutzmaßnahmen in den Wahllokalen

Der Ausbruch des Corona-Virus und die damit verbundenen pandemiebedingten Einschränkungen haben auch Auswirkungen auf die Durchführung der Kommunalwahlen in den Wahllokalen. Im Rahmen der Vorbereitung dieser Wahlen werden von der Stadt Rüsselsheim am Main alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

·         Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Wahlraum werden auch Mund-Nasen-Bedeckungen für den Fall vorgehalten, dass Wählerinnen oder Wähler diese vergessen haben.

·         Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass die Wahlräume regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.

·         Alle kontaktierten Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.

·         Für die Stimmabgabe stellt die Stadt Stifte zur Verfügung. Dennoch bittet die Stadt die Wahlberechtigten darum, möglichst einen eigenen Stift mitzubringen.

Briefwahllokal im Rathaus

Es besteht zudem die Möglichkeit, ab Montag (1. Februar) persönlich die Unterlagen abzuholen und/oder vor Ort zu wählen. Hierfür richtet die Stadt Rüsselsheim am Main ein Briefwahllokal im Rathaus in der Rotunde (Eingang Faulbruchstraße) mit folgenden Öffnungszeiten ein: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstagnachmittag von 14 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr.

Wer für andere Personen den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen abholen möchte, muss sich ausweisen können und benötigt eine schriftliche Vollmacht. Hierfür kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Die bevollmächtigte Person darf höchstens vier Wahlberechtigte vertreten.

Für weitere Auskünfte steht das Teams des Wahlamts der Stadt Rüsselsheim am Main telefonisch unter 06142 83-2418 und 83-2419 oder per E-Mail an wahlamt@ruesselsheim.de gern zur Verfügung.

Quelle: Stadt Rüsselsheim am Main